Ab dem 28. Juni 2025 gilt das barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) mit seinen Anforderungen des BFSG an barrierefreie Onlineshops. Es verlangt Barrierefreiheit (bzw. „Barrierefreiheits“-Forderungen) in Onlineshops.
Das Ziel ist, dass alle Menschen – auch Personen mit Behinderungen (zum Beispiel Seheinschränkungen) – E-Commerce-Angebote ohne Nachteile nutzen können. Dies betrifft sämtliche Informationen, Produkte und Dienstleistungen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Während die EU-Richtlinie EAA für alle Mitgliedsstaaten bestimmte Mindeststandards vorgibt, regelt das BFSG, wie diese Vorgaben in Deutschland konkret umzusetzen sind. In manchen Veröffentlichungen wird daher vom „European Accessibility Act“ gesprochen; für diesen Text nutzen wir jedoch einheitlich die Abkürzung BFSG, um Verwechslungen zu vermeiden.
Oft nicht betroffen, wenn bestimmte Umsatzgrenzen und Anzahl an Angestellten nicht überschritten werden. Häufig werden dabei als Richtwerte weniger als zehn Mitarbeiter und ein Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro genannt. Diese Informationen sind jedoch keine verbindliche Rechtsberatung, sondern allgemeine Hinweise. Ob Sie tatsächlich ausgenommen sind, hängt immer von Ihrem konkreten Einzelfall ab.
Aktuell sind reine B2B-Shops nicht vom BFSG betroffen, da es sich primär an Shops richtet, die Endverbraucher beliefern. Es kann sich jedoch in Zukunft ändern, wenn B2B-Angebote stärker berücksichtigt werden. Derzeit gelten die Vorgaben vor allem für B2C-Shops.
Die Barrierefreiheitsanforderungen richten sich nach Richtlinien wie der BITV und den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Wer die gesetzlichen Vorgaben ignoriert, riskiert Strafen nach dem Gesetz (bzw. den Gesetzen und Richtlinien). Onlineshops, die ein breites Publikum ansprechen, sollten die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen früh beginnen.
Offizielle Informationen:
Die genauen Anforderungen des BFSG können Sie im Bundesgesetzblatt und auf den Webseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder des Bundesministeriums für Wirtschaft nachlesen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt grundsätzlich für Online-Shops, die Produkte oder Dienstleistungen Endkunden anbieten. Wenn Sie ein Kleinstunternehmen sind und bestimmte Umsatz- und Mitarbeitergrenzen nicht überschreiten, kann es Ausnahmen geben. Bei B2B-Shops ist die Lage manchmal noch unklar. Häufig richtet sich das BFSG jedoch vor allem an Anbieter, die auch an Privatkundinnen und Privatkunden verkaufen.
Unabhängig von einer Pflicht im rechtlichen Sinn sollten Sie Barrierefreiheit als Chance betrachten. Wer sich frühzeitig darum kümmert und den Shop barrierefrei gestaltet, profitiert von einer größeren Zielgruppe, zufriedeneren Kundinnen und Kunden sowie einem stärkeren Markenauftritt. Zudem vermeiden Sie mögliche Sanktionen, falls später doch eine rechtliche Verpflichtung vorliegt. Es ist daher sinnvoll, sich jetzt über den eigenen Status zu informieren und mit der Umsetzung zu beginnen.
Die Barrierefreiheitsanforderungen folgen oft den POUR-Prinzipien (Perceivable, Operable, Understandable, Robust) aus den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines):
Inhalte und Produkte müssen für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen gut wahrnehmbar sein. Das bedeutet:
Eine Website sollte ohne Maus bedienbar sein, damit Personen mit eingeschränkter Motorik, die Tastatur oder andere Hilfsmittel nutzen, ebenfalls einkaufen können. Achten Sie auf:
Oberflächen, Texte und Formulare sollten leicht verständlich sein. Wichtig ist:
Ein Shop-System muss in verschiedenen Browsern und mit unterschiedlichen Hilfsmitteln (z. B. Screenreadern) funktionieren. Achten Sie auf:
Wir helfen Ihnen, Ihren Shopware-Shop barrierefrei zu machen und beraten Sie zu den besten Lösungen. Kontaktieren Sie uns jetzt!
Jetzt Projekt anfragenUnter Barrierefreiheit im Internet versteht man das Bestreben, Websites, Onlineshops und digitale Inhalte so zu gestalten, dass sie für alle Personen zugänglich sind – unabhängig von Einschränkungen wie Seheinschränkungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen.
Ziel ist es, technische, gestalterische und inhaltliche Hürden abzubauen, sodass jeder Mensch, ob mit oder ohne Behinderungen, sämtliche Inhalte gleichermaßen wahrnehmen, verstehen und bedienen kann. Richtlinien wie die WCAG und BITV geben dabei klare Kriterien für ein barrierefreies Design vor.
Ein WCAG-Test prüft, ob eine Website oder ein Onlineshop den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entspricht. Die WCAG sind internationale Richtlinien, die Anforderungen an Barrierefreiheit definieren. Ein solcher Test kann sowohl automatisiert (etwa mithilfe von Tools wie WAVE oder AXE) als auch manuell durchgeführt werden.
Dabei werden Aspekte wie Kontraste, Tastaturbedienung, korrekte Semantik und Textalternativen für Bilder überprüft. Wenn ein Shop den WCAG-Test erfolgreich besteht, ist ein Großteil der Barrierefreiheitsanforderungen umgesetzt. Dennoch ersetzen automatisierte Prüfungen keine manuelle Kontrolle, da nur ein echter Nutzertest aufdecken kann, ob wirklich alle Barrieren beseitigt wurden.
Shopware ist ein gängiges Shop-System für viele Onlineshops. So können Online-Shop-Betreiber, die Shopware nutzen, ihre Anforderungen an die Barrierefreiheit umsetzen:
Der Support für Shopware 5 ist bereits seit Juli 2024 eingestellt, und offiziell wird es keine neuen Updates mehr geben – insbesondere keine Umsetzung-Features für barrierefreie Shops. Daher ist es ratsam, auf die aktuelle Shopware-Version umzusteigen, um weiterhin Updates, Sicherheitsfixes und erweiterte Barrierefreiheitsfunktionen zu erhalten. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Ihr Online-Shop den gesetzlichen Vorgaben entspricht und allen Nutzerinnen und Nutzern – auch mit Behinderungen – ein optimales Einkaufserlebnis bietet.
Shopware 6 bietet bereits eine solide Basis für barrierefreie Shops. Durch integrierte Funktionen wie semantisches HTML oder strukturierte Daten sind viele Anforderungen von Beginn an abgedeckt. Für Sommer 2025 sind weitere Gestalten- und Kontraste-Features geplant, damit Betreiber die Barrierefreiheitsanforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) noch umfassender erfüllen können.
So bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite und schaffen ein erstklassiges Einkaufserlebnis für sämtliche Nutzer.
Im letzten Shopware-6.6-Update wurden umfangreiche Anpassungen für das Standard-Theme hinsichtlich Barrierefreiheit eingeführt. Diese müssen über die Shopware-Konfiguration allerdings manuell aktiviert werden. Mit dem kommenden Major Release Shopware 6.7 (voraussichtlich im Mai 2025) werden diese Barrierefreiheitsfunktionen im Standard bereits aktiv sein.
Beachten Sie, dass alle individuellen Änderungen in Themes oder Plugins ebenfalls entsprechend angepasst werden müssen. Prüfen Sie dazu Ihre Themes, Templates und Plugins, um sicherzustellen, dass Inhalte (z. B. Texte, Produkte) sowie Interaktionen für Personen mit Einschränkungen zugänglich sind.
Führen Sie regelmäßig Tests durch, damit neue Funktionen oder Layout-Anpassungen alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen und die Bedürfnisse sämtlicher Kundinnen und Kunden berücksichtigen.
Nutzen Sie Programme wie Lighthouse, Google PageSpeed Insights oder Screenreader-Tester, um die Barrierefreiheit zu überprüfen. Über Google PageSpeed Insights (pagespeed.web.dev) können Sie zudem die Ladezeit messen und gezielt verbessern. Eine gute Performance steigert das Nutzungserlebnis und macht Ihren Shop insgesamt leichter zugänglich.
Als empfehlenswerte Browser-Plugins gelten zum Beispiel „axe DevTools“ oder „WAVE“. Diese erkennen automatisiert potenzielle Barrieren, zum Beispiel bei Kontrasten oder Formularfeldern, und liefern konkrete Handlungsvorschläge. Auf diese Weise decken Sie Probleme frühzeitig auf und können sie systematisch beheben. Eine hohe Geschwindigkeit (Page-Speed) bleibt außerdem entscheidend, um allen Nutzerinnen und Nutzern – auch mit Behinderungen – ein angenehmes Einkaufserlebnis zu ermöglichen.
Achten Sie darauf, dass alle Inhalte (Texte, Icons, Buttons) genügend Kontraste aufweisen. Hierzu empfehlen die WCAG mindestens Stufe AA, besser sogar AAA. So gewährleisten Sie, dass Personen mit schwächerem Sehvermögen sämtliche Informationen erfassen können.
Eine klare Gestaltung von Formularen erleichtert Bestellungen und Kontaktaufnahmen. Sorgen Sie für eine nachvollziehbare Reihenfolge der Felder und gut erkennbare Fokusmarkierungen. Das reduziert Fehlermeldungen und erleichtert den Kaufvorgang.
Halten Sie sich an WCAG und BITV, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Diese Richtlinien geben vor, wie barrierefreie Inhalte strukturiert und präsentiert werden sollten. Auf diese Weise decken Sie die zentralen Barrierefreiheitsanforderungen ab.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erhöht die Zugänglichkeit in vielen Bereichen (Web, Apps, Geräte). Shop-Betreiber sollten sich rechtzeitig mit den Vorgaben vertraut machen.
Ein barrierefreier Shop vergrößert die potenzielle Kundschaft. Viele Menschen mit Behinderungen verfügen über eine oft unterschätzte Kaufkraft. Wenn die Gestaltung alle einbezieht, steigt meist auch die Konversionsrate.
Selbst wenn ein Unternehmen hauptsächlich an andere Firmen (B2B) verkauft, kann Barrierefreiheit das Markenimage verbessern und eine größere Reichweite erzielen, besonders wenn teilweise auch Privatkundinnen und Privatkunden anvisiert werden.
Eine gute User Experience (UX) und Barrierefreiheit ergänzen sich hervorragend. Eine klare Struktur, verständliche Sprache und eine eingängige Navigation senken Kaufabbrüche und steigern die Kundenzufriedenheit.
SEO für Shopware | Vorteile: Barrierefreie Onlineshops verfügen oft über saubere HTML-Strukturen und Alternativtexte, was Suchmaschinen bei der Indexierung hilft.
Wirtschaftlicher Nutzen: Betreiber, die auf Barrierefreiheit setzen, profitieren von zufriedeneren Kundinnen und Kunden sowie höheren Umsätzen. Zudem steigert ein inklusiver Shop das Markenimage.
Wir als erfahrene Shopware-Agentur unterstützen Sie dabei, Ihren Shopware-Shop barrierefrei zu gestalten und somit eine breitere Zielgruppe zu erreichen.
Lassen Sie sich jetzt unverbindlich von unseren Experten beraten!
Jetzt Projekt anfragenDie digitale Barrierefreiheit gewinnt kontinuierlich an Relevanz, da immer mehr Personen – darunter ältere Menschen oder Nutzer mit vorübergehenden Einschränkungen – Online-Dienste benötigen.
Viele Betreiber betrachten die gesamte User Journey und achten auf einfache Sprache, schnelle Ladezeiten und eine übersichtliche Gestaltung. Das verbessert die Zufriedenheit sämtlicher Besucher, nicht nur jener mit Behinderungen.
Bis zum 28. Juni 2025 sollten Betreiber und Unternehmen ihre Barrierefreiheit verbessern, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Barrierefreiheit ist keine Option mehr, sondern eine Notwendigkeit. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) rückt näher, und Betreiber sowie Unternehmen aller Größen sollten frühzeitig handeln, um die Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Shopware (ab Version 6.6) stellt hierfür zahlreiche Funktionen zur Verfügung, damit Inhalte und Produkte möglichst vielen Menschen zugänglich werden.
So lassen sich Richtlinien (z. B. WCAG, BITV) einhalten und ein barrierefreier Onlineshop schaffen. Ein solch ganzheitliches Konzept für Barrierefreiheit Online Shop ermöglicht es, möglichst viele Menschen zu erreichen und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Ein barrierefreier Zugang zum Einkaufserlebnis steigert außerdem die Zufriedenheit aller Nutzer – mit oder ohne Einschränkungen. Wer Onlineshops barrierefrei gestaltet, erschließt eine größere Kundengruppe und erfüllt sämtliche gesetzlichen Vorgaben.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zum Gesetz oder zur Umsetzung der Barrierefreiheit empfiehlt es sich, professionellen Rat (z. B. durch eine Anwaltskanzlei) einzuholen.